Erbrecht und Vermögensnachfolge
Frühzeitige Überlegungen zur Nachfolgegestaltung sind nicht nur im privaten, sondern insbesondere auch im unternehmerischen Bereich von großer Bedeutung. Dabei erfordert die Strukturierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen eine enge Verzahnung von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Auch die rechtzeitige Einbindung des Unternehmensnachfolgers im Rahmen eines individuell gestalteten Nachfolgekonzeptes erfordert besonderes Augenmerk.
Bei der Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge bieten wir Ihnen unsere Beratung insbesondere zu folgenden Themen an:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Erarbeitung eines steueroptimierten Übergabekonzepts als Grundlage für die Nachfolgegestaltung
- Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten)
- Vorbereitung und Moderierung von Übergabeverhandlungen in der Familie und mit Dritten
- Gespräche mit Banken
- Beratung bei der Auseinandersetzung von Nachlässen
- Testamentsvollstreckung